Hessische Schützenzeitung ... Trainings- und Informationstag … Zweite Bundesliga: Relegation ... Juniorsportler des Jahres ... 72. Hessischer Schützentag ... Ausbildung zum Schießstandsachverständigen

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Ausgabe Nr. 4/2023



Hessische Schützenzeitung - Februar 2023

27.02.2023

Die neue Schützenzeitung ist da!


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Trainings- und Informationstag der Hessischen Schützenjugend

22.06.2023

Am Samstag, den 29. Juli 2023 veranstaltet die Hessische Schützenjugend einen Trainmings- und Informationstag. Dieser findet von 11:00 Uhr bis 18:00…


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Zweite Bundesliga: Relegation

21.02.2023

Am 19. Februar fanden in Dortmund die Relegationswettkämpfe für die Westgruppe der zweiten Bundesliga in den Disziplinen Luftgewehr und Luftpistole…


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Wahl zum Juniorsportler des Jahres

14.02.2023

Die Deutsche SchützenJugend ruft wieder zur Wahl des Juniorsportler des Jahres auf. Den Siegern winkt ein Stipendium für junge Nachwuchsathletinnen…


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Sonderausschreibung: Norddeutschland-Cup

22.02.2023

Am 5. August 2023 finden in Furth im Wald der diesjährige Norddeutschland-Cup im Lichtschießen mit Lichtgewehr und Lichtpistole sowie im…


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72. Hessischer Schützentag in Wetzlar

23.12.2022

Informationen zum 72. Hessischen Schützentag vom 24. März 2023 bis zum 26. März 2023


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Ausbildung zum Schießstandsachverständigen

23.02.2023

Der Verband unabhängiger Schießstandsachverständiger VuS. e.V. bietet nach Corona bedingter Unterbrechung ab diesem Jahr und künftig jährlich wieder…


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Ersthelfer gesucht

Der Hessische Schützenverband sucht für die Hessischen Meisterschaften 2023

zwei Ersthelfer.

Der Einsatz erfolgt an den Wochenenden vom 3. Juni bis 2. Juli im Landesleistungszentrum des Hessischen Schützenverbandes in Frankfurt (Schwanheimer Bahnstraße 115, 60529 Frankfurt am Main).

Der Hessische Schützenverband zahlt eine Spesenpauschale von 30,- € pro Tag und übernimmt die Fahrtkosten.

Interessenten melden sich bitte unter info(@)hess-schuetzen.de.
 


Wichtiger Hinweis:

Bitte beachten Sie bei der Beantragung von Ehrungen die Bearbeitungszeit von 6 Wochen.

Wird die Antragsfrist nicht eingehalten, kann eine rechtzeitige Bearbeitung der Ehrungsanträge nicht garantiert werden.


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