Ehrungsordnung des Hessischen Schützenverbandes e.V

Beschlossen vom Gesamtvorstand am 2. Oktober 2016 in Wiesbaden
mit Änderungen am 30. September 2018 in Bad Wildungen-Odershausen; am 6. April 2019 in Willingen und am 2. Oktober 2022 in Mörfelden-Walldorf.

 

Präambel
Der Hessische Schützenverband würdigt die Verdienste an Personen, die sich für das Schützenwesen, den Schießsport und die Schützentradition im besonderen Maße und vorbildlich eingesetzt haben oder in anderer Weise die Belange gefördert haben, mit den nachstehenden Ehrungen. Ein Anspruch auf eine Ehrung besteht nicht. Die angegebenen Zeiten sind Richtwerte.

Folgende Auszeichnungen werden vergeben:

1.)  Auszeichnungen für Nichtmitglieder

  • Hessische Verdienstnadel in Silber
  • Hessische Verdienstnadel in Gold

2.)  Auszeichnungen für Vereinsmitglieder

  • Hessische Ehrennadel (blau) in Silber
  • Hessische Ehrennadel (blau) in Gold

Die Beantragung erfolgt formlos durch den Verein.
Die Verleihung erfolgt in der Regel durch den Verein.
Die Wartezeit je Auszeichnungsstufe beträgt vier Jahre.
Die Kosten werden dem Verein in Rechnung gestellt.
Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 6 Wochen.

 

3.)  Auszeichnungen für Vereinsvorstandsmitglieder (ohne Vereinsvorsitzenden)

  • 4 Jahre - Hessisches Ehrenzeichen in Bronze
  • 8 Jahre - Hessisches Ehrenzeichen in Silber
  • 12 Jahre - Hessisches Ehrenzeichen in Gold
  • 16 Jahre - Großes Hessisches Ehrenzeichen in Bronze
  • 20 Jahre - Großes Hessisches Ehrenzeichen in Silber

Die Beantragung erfolgt mit Ehrungsantrag durch den Verein.
Die Verleihung erfolgt in der Regel durch den Vereinsvorsitzenden.
Die Kosten werden dem Verein in Rechnung gestellt.

Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 6 Wochen.

 

4.)   Auszeichnungen für Vereinsvorsitzende

  • 4 Jahre - Hessisches Ehrenzeichen in Silber – Verleihungsrahmen: Bezirkstagung
  • 8 Jahre - Hessisches Ehrenzeichen in GoldVerleihungsrahmen: Bezirkstagung
  • 12 Jahre - Großes Hessisches Ehrenzeichen in BronzeVerleihungsrahmen: Bezirkstagung
  • 16 Jahre - Großes Hessisches Ehrenzeichen in SilberVerleihungsrahmen: Bezirkstagung
  • 20 Jahre - Großes Hessisches Ehrenzeichen in GoldVerleihungsrahmen: Hessischer Schützentag

Die Beantragung erfolgt mit Ehrungsantrag durch den Bezirksschützenmeister.
Die Bearbeitung der Stufen 1 bis 4 erfolgen durch die Geschäftsstelle, die Stufe 5 durch den Ehrungsausschuss.
Die Verleihung erfolgt durch den ranghöchsten anwesenden Verbandsvertreter.
Die Bearbeitungszeit der Stufen 1 bis 4 beträgt ca. 6 Wochen.

 

5.)   Auszeichnungen für Mitglieder der erweiterten Bezirksvorstände

  • 4 Jahre - Hessisches Ehrenzeichen in GoldVerleihungsrahmen: Bezirkstagung
  • 8 Jahre - Großes Hessisches Ehrenzeichen in BronzeVerleihungsrahmen: Bezirkstagung
  • 12 Jahre - Großes Hessisches Ehrenzeichen in SilberVerleihungsrahmen: Bezirkstagung
  • 16 Jahre - Großes Hessisches Ehrenzeichen in GoldVerleihungsrahmen: Hessischer Schützentag

Die Beantragung erfolgt mit Ehrungsantrag durch den Bezirksschützenmeister.
Die Bearbeitung der Stufen 1 bis 3 erfolgt durch die Geschäftsstelle, die Stufe 4 durch den Ehrungsausschuss.
Die Verleihung erfolgt durch den ranghöchsten anwesenden Verbandsvertreter.
Die Bearbeitungszeit der Stufen 1 bis 3 beträgt ca. 6 Wochen.

 

6.)  Auszeichnung für lizenzierte Wettkampfrichter

  • 4 Jahre - Hessisches Ehrenzeichen in GoldVerleihungsrahmen: Bezirkstagung
  • 8 Jahre - Großes Hessisches Ehrenzeichen in BronzeVerleihungsrahmen: Bezirkstagung
  • 12 Jahre - Großes Hessisches Ehrenzeichen in SilberVerleihungsrahmen: Hessischer Schützentag
  • 16 Jahre - Großes Hessisches Ehrenzeichen in GoldVerleihungsrahmen: Hessischer Schützentag

Für die Großen Ehrenzeichen in Silber und Gold sind Tätigkeiten mindestens auf Landesebene notwendig.
Die Beantragung erfolgt mit Ehrungsantrag durch den Bezirks- oder Landessportleiter oder durch den Landesreferenten für Wettkampfrichter.
Die Bearbeitung der Stufen 1 bis 3 erfolgt durch die Geschäftsstelle, die Stufe 4 durch den Ehrungsausschuss.
Die Verleihung erfolgt durch den ranghöchsten anwesenden Verbandsvertreter.
Die Bearbeitungszeit der Stufen 1 bis 2 beträgt ca. 6 Wochen.

 

7.)   Auszeichnungen für Mitglieder der Bezirksvorstände

  • 4 Jahre - Großes Hessisches Ehrenzeichen in BronzeVerleihungsrahmen: Bezirkstagung
  • 8 Jahre - Großes Hessisches Ehrenzeichen in SilberVerleihungsrahmen: Bezirkstagung
  • 12 Jahre - Großes Hessisches Ehrenzeichen in GoldVerleihungsrahmen: Hessischer Schützentag
    Die Beantragung erfolgt mit Ehrungsantrag durch den Bezirksschützenmeister.
    Die Bearbeitung der Stufen 1 und 2 erfolgt durch die Geschäftsstelle, die Stufe 3 durch den Ehrungsausschuss.
    Die Verleihung erfolgt durch den ranghöchsten anwesenden Verbandsvertreter.
    Die Bearbeitungszeit der Stufen 1 bis 2 beträgt ca. 6 Wochen.
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8.)   Auszeichnungen für Bezirkssctzenmeister sowie für Gesamtvorstandsmitglieder

                                                                                                                                                    Verleihungsrahmen 

  • 4 Jahre - Großes Hessisches Ehrenzeichen in SilberVerleihungsrahmen: Hessischer Schützentag
  • 8 Jahre - Großes Hessisches Ehrenzeichen in GoldVerleihungsrahmen: Hessischer Schützentag

Der Personenkreis wird durch das Präsidium betreut.
Die Verleihung erfolgt grundsätzlich beim Hessischen Schützentag.

 

9.)  Auszeichnungen für Präsidiumsmitglieder

  • 4 Jahre - Großes Hessisches Ehrenzeichen in GoldVerleihungsrahmen: Hessischer Schützentag

Die Verleihung erfolgt grundsätzlich beim Hessischen Schützentag.

 

10.)  Spezielle Auszeichnungen

Ehrenring

Die ranghöchste tragbare Auszeichnung des Hessischen Schützenverbandes e.V. ist der Ehrenring. Diese Auszeichnung hat einen sehr hohen ideellen Stellenwert und wird deshalb äußerst selten verliehen.

Einen Verleihungsantrag kann nur das Präsidium stellen.

Die Zustimmung des Gesamtvorstandes ist mit einfacher Mehrheit erforderlich. Die Verleihung erfolgt nur im Rahmen eines Hessischen Schützentages in feierlicher Form.

Wartezeiten und Anrechnungszeiten sind nicht vorgeschrieben.

 

Ehrenmitgliedschaft

Die Ehrenmitgliedschaft ist in § 5 Absatz 5 der Satzung erwähnt und lautet:

„Einzelpersonen, die sich um das Schützenwesen hervorragende Verdienste erworben haben, können durch den Gesamtvorstand zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.“ Eine Ernennung zum Ehrenmitglied hat herausragenden ideellen Wert. Ein hohes, lebenslanges Engagement für das Schützenwesen ist Voraussetzung für die Ernennung. Mit der Ehrenmitgliedschaft sind keinerlei finanzielle Zuwendungen jeglicher Art durch den Hessischen Schützenverband verbunden. Es dürfen keinerlei ehrenamtliche Tätigkeiten in den Verbandsorganen mehr wahrgenommen werden, andernfalls wird die Ehrenmitgliedschaft ausgesetzt.

Vorschlagsberechtigt an den Gesamtvorstand ist das Präsidium.

Die Zustimmung von 80 % der Gesamtvorstandsmitglieder ist für die Verleihung erforderlich.

Die Verleihung erfolgt nur im Rahmen einer Delegiertenversammlung in feierlicher Form. Wartezeiten und Anrechnungszeiten sind nicht vorgeschrieben.

 

Ehrenpräsidentschaft

Die Ehrenpräsidentschaft ist in § 5 Absatz 5 Satz 2 der Satzung geregelt.
Er lautet: „Auf Antrag des Gesamtvorstandes kann die Delegiertenversammlung beschließen, dass ein Präsident, der die Ehrenmitgliedschaft erhält, auch zum Ehrenpräsidenten ernannt wird.“

Die Voraussetzungen der Ernennung zum Ehrenmitglied müssen erfüllt sein. Um dem Antrag des Gesamtvorstandes an die Delegiertenversammlung Gewicht zu verleihen, muss er einstimmig gefasst sein. Die Beschlussfassung der Delegiertenversammlung sollte durch eine sehr hohe Zustimmung gepgt sein, um dem Tger dieses Ehrentitels die Wertschätzung zu vermitteln. Die Ernennung erfolgt im Rahmen einer Delegiertenversammlung in feierlicher Form.

 

Anmerkungen

Bei einem Wechsel in eine andere Verantwortungsebene sind die verliehenen Ehrungen und Jahre zu berücksichtigen und die folgenden Ehrungen in einem vertretbaren Maß anzugleichen.

„Ehrungsstufen können mit Begründung durch den Antragssteller und unter Einhaltung der benötigten min. Ehrungsjahre und Befürwortung durch den Ehrungsausschuss übersprungen werden.

Das Präsidium des Hessischen Schützenverbandes ist für jegliche Ehrungsstufen antragsberechtigt.

 

Hinweis

Ehrungen des Deutschen Sctzenbundes e.V. werden nach dessen Ehrungsordnung verliehen.