Ehrenscheiben für Vereinsjubiläen und Standweihen

Der Hessische Schützenverband verleiht an Vereine die Jubiläumsehrensscheibe anlässlich eines Vereinsjubiläums ab 50 Jahre und danach alle 25 Jahre (z.B. 75, 100, 125 Jahre usw.). 

Für Neubau bzw. Umbaumaßnahmen auf den Schießständen wird eine Ehrenscheibe zur Standweihe verliehen.

Diese Jubiläumsehrenscheibe sowie Ehrenscheibe zur Standweihe werden von den Bezirkschützenmeister beim Hessischen Schützenverband beantragt.