Auszeichnungen für erweiterte Vereinsvorstandsmitglieder

Die Ehrungen werden durch den Verein mit Ehrungsantrag beim Hessischen Schützenverband, mindestens sechs Wochen vor Ehrungsdatum, beantragt. Die Kosten trägt der Verein. 

Die Verleihung der Hessischen Ehrenzeichen in Bronze, Silber, Gold, das Große Hessische Ehrenzeichen in Bronze ind Silber erfolgt durch den Vereinsvorsitzenden. Die Wartezeit je Auszeichnungsstufe beträgt vier Jahre, und die Kosten werden vom Verein getragen.


Auszeichnungen für Vereinsvorsitzende

Die Ehrungen werden durch das Präsidium oder den Bezirksschützenmeister mit Ehrungsantrag beim Hessischen Schützenverband e.V., mindestens sechs Wochen vor Ehrungsdatum, beantragt.

Die Verleihung der Hessischen Ehrenzeichen in Silber, Gold und des großen Hessischen Ehrenzeichens in Bronze und Silber erfolgt durch die Bezirkstagung.

Ehrungen über den Ehrungsausschuss: Das große Hessische Ehrenzeichen in Gold wird im Rahmen des Hesssichen Schützentages verliehen.

Die Verleihung erfolgt durch den ranghöchsten anwesenden Verbandsvertreter. Die Wartezeit je Auszeichnungsstufe beträgt vier Jahre.


Auszeichnungen für die Mitglieder der erweiterten Bezirksvorstände

Die Ehrungen werden durch das Präsidium oder den Bezirksschützenmeister mit Ehrungsantrag beim Hessischen Schützenverband e.V., mindestens sechs Wochen vor Ehrungsdatum, beantragt.

Die Verleihung der Hessischen Ehrenzeichen in Gold und des großen Hesssichen Ehrenzeichens in Bronze und Silber erfolgt durch die Bezirkstagung.

Ehrungen über den Ehrungsausschuss: Das große Hessische Ehrenzeichen in Gold wird im Rahmen des Hesssichen Schützentages verliehen.

Die Verleihung erfolgt durch den ranghöchsten anwesenden Verbandsvertreter. Die Wartezeit je Auszeichnungsstufe beträgt vier Jahre.


Auszeichnungen für die Mitglieder der Bezirksvorstände

Die Ehrungen werden durch das Präsidium oder den Bezirksschützenmeister mit Ehrungsantrag beim Hessischen Schützenverband e.V., mindestens sechs Wochen vor Ehrungsdatum, beantragt.

Die Verleihung des großen Hessischen Ehrenzeichen in Bronze und Silber erfolgt durch die Bezirkstagung.

Ehrungen über den Ehrungsausschuss: Das große Hessische Ehrenzeichen in Gold wird im Rahmen des Hessischen Schützentages verliehen.

Die Verleihung erfolgt durch den ranghöchsten anwesenden Verbandsvertreter. Die Wartezeit je Auszeichnungsstufe beträgt vier Jahre.


Auszeichnungen für Vereinsvorsitzende, Bezirksvorstände, erweiterte Bezirksvorstände

Großes Hessisches Ehrenzeichen in Gold

Das Große Hesssiches Ehrenzeichen in Gold wird für ehrenamtliche Tätigkeiten vergeben:

  • Vereinsvorsitzende: nach 20 Jahren
  • Mitglieder der erweiterten Bezirksvorstände: nach 16 Jahren
  • Mitglieder der Bezirkvorstände: nach 12 Jahren

Das Ehrenzeichen wird mit Ehrungsantrag vom Präsidium oder Bezirksschützenmeister beim Hessischen Schützenverband beantragt. Die Wartezeit je Auszeichnungsstufe beträgt vier Jahre. Die Verleihung erfolgt im Rahmen des Hessischen Schützentages.


Ehrenkreuz in Bronze

Die Auszeichnung wird vergeben für ehrenamtliche Tätigkeiten an Vereinsvorsitzende Mitglieder der erweiterten Bezirksvorstände nach 13 Jahren.

Die Beantragung der Ehrung erfolgt nach der Ehrungsordnung des Deutschen Schützenbundes e.V. und wird im Rahmen des Hessischen Schützentages verliehen.