Landeswettkampfgericht

Die Zuständigkeit des Landeswettkampfgerichts ergibt sich aus der Ligaordnung für Hessenliga, Oberliga und Bezirksliga.

Es tritt zusammen, um über Einsprüche aus dem Betrieb der Ligawettkämpfe der Oberligen und der Hessenliga zu entscheiden.

Berufungen gegen die Entscheidungen der jeweiligen Bezirkswettkampfgerichte werden ebenfalls vom Landeswettkampfgericht verhandelt.

 

Die Mitglieder des Landeswettkampfgerichtes wurden vom Sportausschuss am 4. März 2023 gewählt. Folgende Personen gehören dem Landeswettkampfgericht zur Zeit an: 

 

Dr. Degen, Alexander     (Vorsitzender)                      

Hofmann, Christof

Nicolai, Jürgen

Sczeburek, Frank

Schwegler, Olaf (Bogen)

May, Matthias

Schrauf, Thorsten