Landeskönigsschießen Landesjugendkönigsschießen Luftgewehr oder Luftpistole 2024

Die Teilnehmer für das Landeskönigsschießen müssen Jahrgang 2003 oder älter und für das Landesjugendkönigsschießen Jahrgang 2004 oder jünger sein.

Es sind 20 Schuss Luftgewehr oder Luftpistole (stehend freihand) auf elektronische Scheiben in 30 Minuten abzugeben.

Die Vorbereitungszeit beträgt 5 Minuten.

Der beste Wettkampfschuss (Teiler - Wertung) ermittelt den Landeskönig / Landesjugendkönig.

Körperbehinderten Teilnehmern ist die Verwendung von Rollstuhl/Hocker und/oder Federbock bzw. anderer zugelassener Hilfsmittel gemäß gültiger Sportordnung ihrer Klassifizierung erlaubt.

Die zugelassenen Hilfsmittel werden nicht vom Veranstalter gestellt.

Die Teiler Wertung Luftpistole werden durch den Divisor 2,5 geteilt.

Das Landeskönigsschießen / Landesjugendkönigschießen wird in jeweils einem Durchgang durchgeführt. Die Einteilung der 54 Teilnehmer auf die jeweiligen Durchgänge wird mit der Einladung zum Landeskönigsschießen / Landesjugendkönigsschießen den Teilnehmern mitgeteilt.

Die Proklamation der Landeskönige / Landesjugendkönige findet im Rahmen des Hessischen Schützentages am 06.04.2024 in Berndorf statt. Nur anwesende Schützen und Schützinnen werden bei der Proklamation berücksichtigt.

Beim Landeskönigsschießen / Landesjugendkönigschießen ist das Tragen von Schießsportbekleidung gestattet.

Die Teilnehmer können nur dann zugelassen werden, wenn sie im Besitz einer Schützenkleidung sind.

Die Schützenkleidung ist bei Königsproklamationen und Festumzügen zu tragen.

Die Bezirksschützenkönige und Bezirksjugendschützenkönige sind dem Hessischen Schützenverband bis zum 27. November 2023 (Posteingang) zu melden Sie werden dann vom Hessischen Schützenverband zum Landeskönigsschießen / Landesjugendkönigschießen eingeladen.

Den Schützenbezirken bleibt die Art der Ermittlung des Bezirksschützenkönigs und Bezirksjugendschützenkönigs freigestellt. Es muss nur sichergestellt sein, dass alle mittelbaren Mitglieder des Hessischen Schützenverbandes, unabhängig von Ihrer sportlichen Qualifikation, an der Ermittlung des Bezirksschützenkönigs und Bezirksjugendschützenkönigs teilnehmen können.

Genderhinweis
Die in dieser Ausschreibung genannten Personenbezeichnungen umfassen gleichermaßen alle Geschlechter. Lediglich aus Gründen der Übersichtlichkeit wird auf die ausdrückliche Nennung aller Formen verzichtet.

1. Tag der Austragung: 14. Juli 2024
     Meldeschluss: 23. April 2024

2. Ort der Austragung
Hüttenberg

3. Teilnahmeberechtigung
Mitglieder der Vereine des Hessischen Schützenverbandes.

4. Teilnehmermeldung
Die Teilnehmer sind von den Vereinen dem Hessischen Schützenverband namentlich mit Wettkampfpassnummer zu melden. Verspätet eingehend Meldungen können nicht berücksichtigt werden. 
Bei Überbelegung der Standkapazität erfolgt die Einladung in der Reihenfolge der Anmeldungen.

Liegen weniger als acht Teilnehmermeldungen vor, wird der Wettbewerb nicht durchgeführt.

5. Wettbewerb
Eine offene Klasse als Einzelwettbewerb für alle Schützen der Seniorenklasse.

6. Waffenkontrolle
Vor Beginn des Schießens erfolgt eine Waffenkontrolle.

7. Durchführung
Geschossen werden 30 Wettkampfschüsse in 55 Minuten inkl. Probeschüsse.

8. Startzeit
Die Startzeit wird den teilnehmenden Schützen über ihre Vereine nach Ablauf des Meldeschlusses mitgeteilt.

9. Startgeld
Das Startgeld im Einzelwettbewerb beträgt 25 EUR und wird den Vereinen in Rechnung gestellt. 

Startgeld=Reuegeld

10. Allgemeine Bestimmungen
a)  Eine Änderung der auf der Startmeldung eingetragenen Startzeit und -nummer kann nicht erfolgen.
b)  Gültige Wettkampfpässe sind vorzulegen.
c)  Die Siegerehrung findet nach Abschluss des Schießens statt.

11. Auszeichnungen
Für die Plätze 1 bis 3 werden Medaillen und die Plätze 1 bis 8 werden Urkunden ausgegeben.

Änderungen der vorstehenden Ausschreibungen bleiben dem Hessischen Schützenverband vorbehalten.