Druckluftwaffen

Luftgewehr und Luftpistole zur 2. Bundesliga West: am 15.02.2026 in Dortmund

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Luftgewehr und Luftpistole zur Hessenliga: am 22.02.2026 in Bad Homburg
Die Mannschaftsstärke für den Aufstiegswettkampf zur Hessenliga besteht aus 4 Schützen.

Für alle anderen Wettbewerbe gilt die 

Übergangsregelung zur Bildung der neuen Ligastruktur

Der Gesamtvorstand des Hessischen Schützenverbandes hat in seiner Sitzung im April 2025 eine neue Ligaordnung beschlossen, die ab 2026 gültig ist. Sie wird mit Beginn der Sommerrunde 2026 angewandt.

Das bringt es aber auch mit sich, dass in der Umstellungsphase auf die neue Ligastruktur, Aufstiegswettkämpfe nicht durchgeführt werden können. Die Sportleitung des Hessische Schützenverbandes hat dazu folgende Regelung für die Neueinteilung der Ligen ab 2026 erarbeitet, die in der Sitzung des Gesamtvorstandes im Oktober als Übergangsregelung zur Ligaordnung zum Beschluss vorgelegt wird.

Sportpistole Hessenliga:

Diese Gruppe wird von acht auf 6 Mannschaften reduziert. Die Mannschaften, die die Tabellenplätze 7 und 8 belegen, steigen in die jeweilige Oberliga ab. Von den aufstiegsberechtigten Mannschaften der Oberligen und der Mannschaft der Hessenliga, die den sechsten Tabellenplatz einnimmt, werden Durchschnittsergebnisse ermittelt (Ringewertung). Die Mannschaft mit dem höchsten Durchschnittsergebnis steigt in die Hessenliga auf, bzw. bleibt in der Hessenliga. Die aus der Hessenliga absteigenden Mannschaften haben in der jeweiligen Oberliga einen festen vorderen Platz.

Luftgewehr und Luftpistole Hessenliga:

In diesen Ligen bleibt es bei der Gruppenstärke von 8 Mannschaften. Zwischen den aufstiegsberechtigten Mannschaften und der Mannschaft der Hessenliga, die den siebten Tabellenplatz einnimmt, findet ein Aufstiegswettkampf statt. Die aus der Hessenliga absteigenden Mannschaften haben in der jeweiligen Oberliga einen festen Platz.

Oberligen:

Die Gruppenstärke beträgt zukünftig 6 Mannschaften. Die Mannschaften der jetzigen Oberligen, die die Tabellenplätze 7 und 8 einnehmen, werden den jeweiligen Verbandsligen zugeordnet und haben in der Verbandsliga einen festen Platz. Das gleiche gilt für Mannschaften, die Tabellenplatz 5 bzw. 4, usw. einnehmen, wenn aus den Hessenligen zusätzliche Mannschaften in die Oberliga absteigen.

Für die verbleibenden Mannschaften in den Oberligen wird ein Durchschnittsergebnis aus den Ringzahlen der jeweiligen Abschlusstabelle ermittelt. Die den neuen Oberligen zuzuordnenden Mannschaften werden nach diesem Durchschnittsergebnis platziert. Die Mannschaften, die nach der so entstehenden neuen Tabelle die Plätze eins bis sechs einnehmen, bleiben in der neuen Oberliga. Die überzähligen Mannschaften werden mit einem festen Platz der jeweiligen Verbandsliga zugeordnet.

Verbandsligen:

Die Verbandsligen setzen sich aus den Vereinen, die den Verbandsligen aus den Oberligen zugeordnet wurden, zusammen. Die restlichen freien Plätze werden mit Mannschaften aus den bestehenden Bezirksligen aufgefüllt, und zwar beginnend mit dem höchsten Durchschnittsergebnis. Die Vereine, die dabei nicht berücksichtigt werden können, starten in den jeweiligen Bezirksrundenwettkämpfen.

Bezirksligen:

Die Bezirksligen werden ab 2026 aufgelöst. Die teilnehmenden Mannschaften werden, wie vorstehend beschrieben, verteilt.

Meldung von Schützen 

Die Vereine (Bezirksligen bis Hessenliga) melden dem für die Hessenliga des Wettbewerbes (Disziplin) zuständigen Ligaleiter ihre Teilnehmer. Die Meldung hat auf einem Formblatt (dies kann unter Download heruntergeladen werden) zu erfolgen.

Auf diesem Formblatt bestätigt der Verein durch Unterschrift, dass die Schützen zum Stichtag für die Mitgliedschaft im Verein (siehe Tabelle am Ende der Ligaordnung, die ebenfalls auf der Downloadseite vorhanden ist), Mitglied im Verein sind und als Mitglied dem Hessischen Schützenverband gemeldet wurden.  
 
Das Formblatt bitte per Mail an den Ligaleiter schicken.
  

Nachmeldung von Schützen  

Eine Nachmeldung von Schützen ist auch während der laufenden Saison nach dem vorbeschriebenen Verfahren möglich. Die Nachmeldung muss spätestens am 3. Tag nach dem Wettkampf dem Ligaleiter vorliegen. Geht die Nachmeldung später ein, wird der Schütze aus der Ergebnisliste gestrichen. Der betroffene Verein hat diesen Wettkampf verloren.  
 
Stellt sich heraus, dass die zur Mitgliedschaft gemachten Angaben falsch sind, oder ein Schütze für weitere Vereine an den hessischen Ligawettkämpfen im selben Wettbewerb teilnimmt, werden alle seine bisherigen Ergebnisse gestrichen. Die Wettkämpfe, in denen der Schütze zum Einsatz kam, werden für den Verein als nicht vollständig angetreten und als verloren gewertet.