Die Anmeldung zu einer Aus- oder Fortbildung erfolgt als Online-Anmeldung über die Homepage des Hessischen Schützenverbandes im Bereich der Bildung.

Die Anmeldung ist verbindlich. Nach dem Meldeschluss erfolgt eine schriftliche Einladung mit allen wichtigen Informationen.

Die Überweisung der Lehrgangsgebühr ist bis zwei Wochen vor Lehrgangsbeginn fällig.

 

Bitte überweisen Sie die Lehrgangsgebühr auf das Konto des Hessischen Schützenverbandes:

Frankfurter Sparkasse, IBAN: DE 91 5005 0201 0000 3507 10, BIC: HELADEF1822

 

Verwendungszweck: Name, Lehrgang Nr. xxx.x

Eine Zahlung vor Ort ist nicht möglich.

Bei Stornierung zwischen Meldeschluss und bis zu zwei Wochen vor Lehrgangsbeginn werden 50%, danach 80% der Lehrgangsgebühr fällig.

Sollte keine Stornierung erfolgen und der angemeldete Teilnehmer erscheint nicht zum Lehrgang, oder es wird keine Ersatzperson durch diesen gestellt, wird die Lehrgangsgebühr in voller Höhe fällig.

Sollte die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden, wird der Lehrgang nicht durchgeführt.

Die Lehrgangsgebühr wird zurück erstattet.

Die Stornierung durch den Veranstalter erfolgt bis zwei Wochen vor Kursbeginn.