Schießstätten

Errichtung und Betrieb von Schießstätten sind in den vom Bundesinnenministerium herausgegebenen Richtlinien für die Errichtung, die Abnahme und das Betreiben von Schießständen (Schießstandrichtlinien) vom 23. Juli 2012. Die Schießstandrichtlinien sind im Bundesanzeiger vom 23. Oktober 2012 veröffentlicht und an diesem Tag in Kraft getreten und anzuwenden. Die früheren Schießstandrichtlinien des DSB (8. Aufl.) sind damit außer Kraft.

Schießstätten

 

Schießstandsachverständige:


Siegmund Kolb
Ringstraße 9, 64832 Babenhausen
Mobil: 0171 9978329
Mail: siegmund.kolb@t-online.de

Siegmund Kolb ist von der Industrie- und Handelskammer Darmstadt nach § 36 Gewerbeordnung befristet bis zum 5. Dezember 2026 als Sachverständiger für "Sicherheit von nichtmilitärischen Schießständen" öffentlich bestellt und vereidigt worden.


Dipl.-Ing. (FH) Markus Enders
Auf der Simonsgalle 12, 35325 Mücke
Telefon: 06400 9586997, Telefax: 06400 9593532
Mail: bse@markus-enders.de

Markus Enders ist von der Industrie- und Handelskammer Gießen-Friedberg nach § 36 Gewerbeordnung befristet bis zum 17. Oktober 2030 als Sachverständiger für "Sicherheit von nichtmilitärischen Schießständen" öffentlich bestellt und vereidigt worden.

Dieter Klee
Kleebergerstraße 14, 35510 Butzbach
Telefon: 06033 2394, Fax: 06033 922004, Mobil: 0176 32009596
Mail: dieter_klee@t-online.de 

Dieter Klee ist von der Industrie- und Handelskammer Gießen-Friedberg nach § 36 Gewerbeordnung befristet bis zum 27. Februar 2031 als Sachverständiger für "Sicherheit von nichtmilitärischen Schießständen" öffentlich bestellt und vereidigt worden.