Schießsportverband und Schießsportverein (§ 15 WaffG)
Ein Zusammenschluss schießsportlicher Vereine wird unter bestimmten Voraussetzungen vom Bundesverwaltungsamt als Schießsportverband anerkannt. Die Schießsportvereine müssen einen Nachweis über die Häufigkeit der schießsportlichen Aktivitäten ihrer Mitglieder während der ersten 3 Jahre nach Erteilung einer WBK führen.
Sportschützen mit einer WBK sind bei ihrem Austritt aus dem Verein von diesem an die zuständige Behörde zu melden.
Ihre Ansprechpartner
Victoria Anders
Sachbearbeitung WBK-Anträge, Jugend
- Telefon: 069 935 222 22
- E-Mail: anders(@)hess-schuetzen.de
Vom 10. bis 12. April 2026 findet in Usingen im Hochtaunuskreis der 75. Hessische Schützentag statt.
