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Klarstellung und Positionierung zum FAZ-Artikel vom 16. Juni 2026 und der Rolle des Großkalibersports im HSV

  06.07.2026    Schützen im Dialog Recht Verband HSV
Die aktuelle Diskussion in den sozialen Medien rund um einen Artikel der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) vom 16. Juni 2026 nehmen wir zum Anlass, um bestehende Missverständnisse aufzuklären. Uns ist der direkte und transparente Austausch mit unseren Mitgliedern wichtig. Durch eine verkürzte Darstellung in den Medien und die anschließenden Debatten ist ein falscher Eindruck entstanden, den wir hiermit korrigieren möchten.

Zur Verkürzung des Zitats von Präsidentin Tanja Frank

In den sozialen Netzwerken wird derzeit ein indirektes Zitat unserer Präsidentin Tanja Frank verkürzt wiedergegeben. Es entsteht der Eindruck, das bloße Interesse an Großkaliberwaffen sei bereits ein „Warnzeichen“ oder ein Grund, einen Bedürfnisnachweis zu verweigern. Dies ist ausdrücklich nicht der Fall.

Das Originalzitat bezog sich auf ein extrem seltenes Gesamtbild im Vereinsalltag. Als Warnzeichen wurden im Gespräch ausschließlich drei Faktoren in ihrer Kombination genannt:

  1. Eine dauerhaft fehlende Teilnahme am sportlichen Trainingsbetrieb,
  2. die Nichteinhaltung von Sicherheits- und Standregeln, und
  3. ein drängendes Interesse am schnellen Erwerb einer Waffe ohne jeden Bezug zum sportlichen Schießen oder dem Vereinsleben.

Kurzum: Es geht hierbei ausschließlich um seltene Einzelfälle, in denen Personen kein Interesse am Schießsport als Solchem zeigen.

Der HSV stellt unmissverständlich klar: Das sportliche Schießen mit Großkaliberwaffen ist und bleibt ein absolut legitimer, sicherer und fester Bestandteil des Sportschießens. Der HSV distanziert sich von jeglicher pauschalen Ablehnung oder Stigmatisierung dieser Disziplinen. Die Leidenschaft und das legitime Interesse unserer Mitglieder am Großkalibersport stehen für uns außer Frage.

Wie läuft das Bedürfnisprüfverfahren im HSV ab?

Es wurde zudem der Eindruck erweckt, die Präsidentin persönlich entscheide nach subjektivem Ermessen über Bedürfnisanträge. Auch das ist falsch. Das Verfahren folgt klaren, transparenten Regeln:

  • Objektive Prüfung: Die Bearbeitung der Anträge erfolgt in der HSV-Geschäftsstelle streng nach den gesetzlichen Vorgaben des Waffengesetzes (§ 14 WaffG) durch die zuständigen Mitarbeiter.
  • Transparenz und Unterstützung: Sollte ein Antrag Mängel aufweisen (z. B. unvollständige Trainingsnachweise), werden die Antragsteller stets konkret informiert und dabei unterstützt, die Formalia korrekt zu erfüllen.
  • Die Letztentscheidung liegt beim Staat: Der HSV bescheinigt als Verband lediglich das sportliche Bedürfnis auf Basis der nachgewiesenen Trainingsdaten. Die endgültige Prüfung der persönlichen Zuverlässigkeit und die Erteilung der Waffenbesitzkarte (WBK) obliegt allein der zuständigen staatlichen Waffenbehörde.

Zu den Meinungsäußerungen einzelner Vereinsvorsitzender

Im selben Artikel wurde die persönliche Meinung eines Vereinsvorsitzenden zitiert, der sich kritisch zum Großkaliberschießen geäußert hat.

Der HSV betont hierzu die grundgesetzlich geschützte Meinungsfreiheit, kommentiert jedoch persönliche Meinungen einzelner Mitglieder nicht. In unserem Verband gilt das Prinzip der Vereinshoheit: Jeder Verein entscheidet im Rahmen seiner Satzung und seiner Standzulassung selbstständig über sein sportliches Angebot. Schützen, die Disziplinen außerhalb des klassischen HSV-Sportprogramms ausüben möchten, unterstützen wir im Rahmen unserer Möglichkeiten dabei, dies in entsprechend ausgestatteten Vereinen zu tun.

Unser Fazit

Der HSV steht für einen sicheren, verantwortungsvollen und gesetzeskonformen Schießsport – über alle Kalibergrenzen hinweg. Unser Verbandsprojekt „Schützen im Dialog“ dient dem offenen Austausch, der Stärkung unserer Vereinsgemeinschaft und dem Schutz des Schießsports insgesamt. Es richtet sich niemals gegen gesetzestreue Sportschützen, unabhängig davon, welche Disziplin sie mit Begeisterung ausüben.

Wir danken allen Schützinnen und Schützen sowie allen ehrenamtlich Engagierten für ihren täglichen Einsatz auf den Ständen und ihr Vertrauen.

Das Präsidium des Hessischen Schützenverbandes e.V.

Redaktion

Klarstellung und Positionierung zum FAZ-Artikel vom 16. Juni 2026 und der Rolle des Großkalibersports im HSV

  06.07.2026    Schützen im Dialog Recht Verband HSV
Die aktuelle Diskussion in den sozialen Medien rund um einen Artikel der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) vom 16. Juni 2026 nehmen wir zum Anlass, um bestehende Missverständnisse aufzuklären. Uns ist der direkte und transparente Austausch mit unseren Mitgliedern wichtig. Durch eine verkürzte Darstellung in den Medien und die anschließenden Debatten ist ein falscher Eindruck entstanden, den wir hiermit korrigieren möchten.

Zur Verkürzung des Zitats von Präsidentin Tanja Frank

In den sozialen Netzwerken wird derzeit ein indirektes Zitat unserer Präsidentin Tanja Frank verkürzt wiedergegeben. Es entsteht der Eindruck, das bloße Interesse an Großkaliberwaffen sei bereits ein „Warnzeichen“ oder ein Grund, einen Bedürfnisnachweis zu verweigern. Dies ist ausdrücklich nicht der Fall.

Das Originalzitat bezog sich auf ein extrem seltenes Gesamtbild im Vereinsalltag. Als Warnzeichen wurden im Gespräch ausschließlich drei Faktoren in ihrer Kombination genannt:

  1. Eine dauerhaft fehlende Teilnahme am sportlichen Trainingsbetrieb,
  2. die Nichteinhaltung von Sicherheits- und Standregeln, und
  3. ein drängendes Interesse am schnellen Erwerb einer Waffe ohne jeden Bezug zum sportlichen Schießen oder dem Vereinsleben.

Kurzum: Es geht hierbei ausschließlich um seltene Einzelfälle, in denen Personen kein Interesse am Schießsport als Solchem zeigen.

Der HSV stellt unmissverständlich klar: Das sportliche Schießen mit Großkaliberwaffen ist und bleibt ein absolut legitimer, sicherer und fester Bestandteil des Sportschießens. Der HSV distanziert sich von jeglicher pauschalen Ablehnung oder Stigmatisierung dieser Disziplinen. Die Leidenschaft und das legitime Interesse unserer Mitglieder am Großkalibersport stehen für uns außer Frage.

Wie läuft das Bedürfnisprüfverfahren im HSV ab?

Es wurde zudem der Eindruck erweckt, die Präsidentin persönlich entscheide nach subjektivem Ermessen über Bedürfnisanträge. Auch das ist falsch. Das Verfahren folgt klaren, transparenten Regeln:

  • Objektive Prüfung: Die Bearbeitung der Anträge erfolgt in der HSV-Geschäftsstelle streng nach den gesetzlichen Vorgaben des Waffengesetzes (§ 14 WaffG) durch die zuständigen Mitarbeiter.
  • Transparenz und Unterstützung: Sollte ein Antrag Mängel aufweisen (z. B. unvollständige Trainingsnachweise), werden die Antragsteller stets konkret informiert und dabei unterstützt, die Formalia korrekt zu erfüllen.
  • Die Letztentscheidung liegt beim Staat: Der HSV bescheinigt als Verband lediglich das sportliche Bedürfnis auf Basis der nachgewiesenen Trainingsdaten. Die endgültige Prüfung der persönlichen Zuverlässigkeit und die Erteilung der Waffenbesitzkarte (WBK) obliegt allein der zuständigen staatlichen Waffenbehörde.

Zu den Meinungsäußerungen einzelner Vereinsvorsitzender

Im selben Artikel wurde die persönliche Meinung eines Vereinsvorsitzenden zitiert, der sich kritisch zum Großkaliberschießen geäußert hat.

Der HSV betont hierzu die grundgesetzlich geschützte Meinungsfreiheit, kommentiert jedoch persönliche Meinungen einzelner Mitglieder nicht. In unserem Verband gilt das Prinzip der Vereinshoheit: Jeder Verein entscheidet im Rahmen seiner Satzung und seiner Standzulassung selbstständig über sein sportliches Angebot. Schützen, die Disziplinen außerhalb des klassischen HSV-Sportprogramms ausüben möchten, unterstützen wir im Rahmen unserer Möglichkeiten dabei, dies in entsprechend ausgestatteten Vereinen zu tun.

Unser Fazit

Der HSV steht für einen sicheren, verantwortungsvollen und gesetzeskonformen Schießsport – über alle Kalibergrenzen hinweg. Unser Verbandsprojekt „Schützen im Dialog“ dient dem offenen Austausch, der Stärkung unserer Vereinsgemeinschaft und dem Schutz des Schießsports insgesamt. Es richtet sich niemals gegen gesetzestreue Sportschützen, unabhängig davon, welche Disziplin sie mit Begeisterung ausüben.

Wir danken allen Schützinnen und Schützen sowie allen ehrenamtlich Engagierten für ihren täglichen Einsatz auf den Ständen und ihr Vertrauen.

Das Präsidium des Hessischen Schützenverbandes e.V.

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