Aktuelles

DSB-Vereine: Jetzt Fördermittel für Sportstätten sichern

  11.11.2025    HSJ Verband Bezirk West Bezirk Ost Bezirk Süd Vereinsinfos Bezirk Nord
Schützenvereine aufgepasst! Vom 10. November 2025 und bis zum 15. Januar 2026 können Sportvereine über ein Förderportal Geld für die Sanierung ihrer (vereinseigenen) Sportstätten beantragen. Der Bund stellt insgesamt 333 Millionen Euro aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ bereit.

Das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ kann auch für Schützenvereine interessant sein. Mit diesem Programm werden nämlich Kommunen dabei unterstützt, sanierungsbedürftige Sportstätten zu sanieren. Wenn euer Verein also eine Sportstätte nutzt oder besitzt, die dringend saniert werden sollte, dann meldet euch so bald wie möglich bei eurer Kommune, um den Projektantrag auf den Weg zu bringen.

Der Antrag auf Förderung muss über die zuständige Kommune (Stadt oder Gemeinde) erfolgen, die Mindestförderhöhe beträgt 250.000 Euro, maximal würden Projekte mit acht Millionen Euro unterstützt.

Aufgeteilt wird die Projektförderung folgendermaßen: Der Bund beteiligt sich mit bis zu 45 Prozent an den in der Projektskizze angegebenen zuwendungsfähigen Gesamtausgaben; der Teil, den die Kommunen selbst beisteuern müssten, beträgt also mindestens 55 Prozent, kann sich aber durch die Kombination mit Förderungen z.B. aus Landesförderprogrammen weiter verringern.

Die bauliche Sanierung und Modernisierung der Schießanlagen könnte ebenso ein förderwürdiges Projekt sein, wie die energetische Sanierung von Gebäuden.

Weiterführende Links:

Redaktion

DSB-Vereine: Jetzt Fördermittel für Sportstätten sichern

  11.11.2025    HSJ Verband Bezirk West Bezirk Ost Bezirk Süd Vereinsinfos Bezirk Nord
Schützenvereine aufgepasst! Vom 10. November 2025 und bis zum 15. Januar 2026 können Sportvereine über ein Förderportal Geld für die Sanierung ihrer (vereinseigenen) Sportstätten beantragen. Der Bund stellt insgesamt 333 Millionen Euro aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ bereit.

Das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ kann auch für Schützenvereine interessant sein. Mit diesem Programm werden nämlich Kommunen dabei unterstützt, sanierungsbedürftige Sportstätten zu sanieren. Wenn euer Verein also eine Sportstätte nutzt oder besitzt, die dringend saniert werden sollte, dann meldet euch so bald wie möglich bei eurer Kommune, um den Projektantrag auf den Weg zu bringen.

Der Antrag auf Förderung muss über die zuständige Kommune (Stadt oder Gemeinde) erfolgen, die Mindestförderhöhe beträgt 250.000 Euro, maximal würden Projekte mit acht Millionen Euro unterstützt.

Aufgeteilt wird die Projektförderung folgendermaßen: Der Bund beteiligt sich mit bis zu 45 Prozent an den in der Projektskizze angegebenen zuwendungsfähigen Gesamtausgaben; der Teil, den die Kommunen selbst beisteuern müssten, beträgt also mindestens 55 Prozent, kann sich aber durch die Kombination mit Förderungen z.B. aus Landesförderprogrammen weiter verringern.

Die bauliche Sanierung und Modernisierung der Schießanlagen könnte ebenso ein förderwürdiges Projekt sein, wie die energetische Sanierung von Gebäuden.

Weiterführende Links:

Redaktion

Kalender

Loading...

Antisemitismus

Vorfall melden!