BFH Bundesfinanzhof - Umsatzsteuerpflicht bei Sportvereinen
31.05.2022
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Recht
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Vereinsinfos
Der Bundesfinanzhof hat am 21. April 2022 ein Urteil zur Umsatzsteuerpflicht bei Sportvereinen veröffentlicht (BFH-Urteil vom 21.04.2022 - V R 48/20 (V R 20/17)). Dieses Urteil hat auch bei unseren Schützenvereinen zu einiger Verunsicherung geführt.
Die AG Gemeinnützigkeit des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) hat sich noch einmal intensiv mit dieser Umsatzsteuerpflicht von Leistungen von Sportvereinen auseinandergesetzt und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass echte Mitgliedsbeiträge nicht steuerbar sind.