BFH Bundesfinanzhof - Umsatzsteuerpflicht bei Sportvereinen
  31.05.2022 •     Recht , Verband , HSV , Vereinsinfos


Ende April hat ein Urteil des Bundesfinanzhofes zum Thema Besteuerung von Mitgliedsbeiträgen zu erheblicher Verunsicherung bei Sportvereinen geführt. Der DOSB hat das Urteil geprüft und eine Stellungnahme veröffentlicht.

Der Bundesfinanzhof hat am 21. April 2022 ein Urteil zur Umsatzsteuerpflicht bei Sportvereinen veröffentlicht (BFH-Urteil vom 21.04.2022 - V R 48/20 (V R 20/17)). Dieses Urteil hat auch bei unseren Schützenvereinen zu einiger Verunsicherung geführt.

Die AG Gemeinnützigkeit des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) hat sich noch einmal intensiv mit dieser Umsatzsteuerpflicht von Leistungen von Sportvereinen auseinandergesetzt und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass echte Mitgliedsbeiträge nicht steuerbar sind.

Die Stellungnahme des DOSB findet sich hier.


BFH Bundesfinanzhof - Umsatzsteuerpflicht bei Sportvereinen