DSB trauert um Opfer des Hamburg-Amoklaufs
11.03.2023
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HSJ
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Recht
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HSV
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DSB
„Wir sind entsetzt und sprechen den Angehörigen unsere aufrichtige Anteilnahme aus“, äußerte sich Vizepräsident Recht Walter Wolpert am Rande einer Präsidiumssitzung. Schließlich laute der erste Grundsatz der DSB-Satzung, dass ein Sportschütze seine Waffe ausschließlich als Sportgerät verwendet und niemandem damit Leid zufügt, so Wolpert.