Energiekosten – Land Hessen unterstützt Sportvereine
Um die Förderung beantragen zu können, müssen die Energiemehrkosten der Vereine nachweislich mindestens 1.000 Euro betragen. Erstattet werden von diesen Mehrkosten 80 Prozent, maximal jedoch 5.000 Euro.
Mehr Informationen zum Hilfsprogramm sowie einen Link zum Online-Antrag gibt es auf der Website des Landessportbundes Hessen. Die Informationen finden sich im Abschnitt „Abwehrschirm Land Hessen: Energiehilfen des Landes Hessen“.
Link: https://www.landessportbund-hessen.de/energiekrise/unser-foerderprogramm/
Weitere Informationen und die Kontaktdaten von Ansprechpartnern gibt es außerdem auf der Website des Hessischen Innenministeriums.