Landesprogramm zur Förderung der Kooperationen
Um vor dem Hintergrund der täglichen Schulzeitverlängerung und weiteren Schulreformen die Zusammenarbeit zwischen Schulen und Sportvereinen zeitgemäß zu unterstützen, wurde das Landesprogramm zum Schuljahr 2018/19 gemeinsam von Vertreterinnen und Vertretern des Landessportbundes Hessen e.V., der Sportjugend Hessen und des Hessischen Kultusministeriums überarbeitet. Dabei wurde u. a. die Förderung auf 700,- Euro im ersten Jahr, 700,- Euro im zweiten und 700,- Euro im dritten Jahr umgestellt.
Anträge für Kooperationen können jährlich bis zum 15. April gestellt werden.
Achtung: Für neue Kooperationen ab dem Schuljahr 2021/22 müssen Übungsleiter/innen ein erweitertes Führungszeugnis und ihren Schutzstatus im Sinne des Masernschutzgesetzes (alle nach 1970 geborenen) beim Verein vorlegen. Mit Unterschrift des Kooperationsvertrages bestätigt der Verein der koopierenden Schule, dass der/die Übungsleiter/in beides im Verein vorgelegt hat.
Weitere Infos: https://bit.ly/3iorn5G