Rundfunkbeitrag für Vereine? Das muss nicht sein!
11.09.2024
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Dabei sind die meisten Vereine wahrscheinlich überhaupt nicht verpflichtet dies zu tun. Denn für gemeinnützige Vereine und Stiftungen gelten besondere Regeln. So müssen Einrichtungen des Gemeinwohls unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten nur einen Drittelbeitrag von 6,12 € pro Monat zahlen. Vollständig von der Anmelde- und Beitragspflicht befreit sind außerdem Betriebsstätten, in denen ausschließlich Ehrenamtliche und 1-Euro-Jobber tätig sind. Und dies dürfte auf die Vielzahl unserer Vereine im Hessischen Schützenverband e.V. zutreffen.
Auf der Homepage des Beitragsservice findet sich bislang kein Hinweis auf diese Regelung. Auf Druck des Landessportbundes Hessen und auch der hessischen Regierung kommt jetzt aber Bewegung in die Sache. Der Beitragsservice hat angekündigt, ab September 2024 seine Schreiben an die Vereine entsprechend anzupassen.
Sollte ihr Verein also aktuell noch Rundfunkbeitrag bezahlen, lohnt sich die Prüfung, ob ihr Verein nicht unter die oben genannte Regelung fällt. Im besten Fall muss der Verein zukünftig keine Gebühren mehr zahlen.
Der Landessportbund Hessen empfiehlt, sich bei Unklarheiten direkt mit dem Beitragsservice in Verbindung zu setzen. Aber auch der LSBH steht für Fragen zur Verfügung.
Weitere Informationen gibt es unter: