Waffenrecht: DSB begründet Ablehnung des Gesetzentwurfes ausführlich
In dem Schreiben werden einzelne, die Sportschützen besonders betreffende Gesetzesänderungen thematisiert, die dieses Mal nicht nur die Legalwaffenbesitzer, sondern z.T. auch jede Bürgerin und jeden Bürger betreffen, und damit die generelle Ablehnung des DSB verdeutlichen. Zudem kritisiert der DSB auch das überhastete und unabgestimmte Vorgehen des Gesetzgebers, ohne die sonst übliche Befassung durch den Bundesrat, ohne Verbändeanhörung. Da passt es ins Bild, dass die öffentliche Anhörung am 23. September mit zahlreichen Sachverständigen erfolgt, die Liste jedoch nicht einen Vertreter eines Legalwaffenverbandes beinhaltet.